
Die Stiftung wurde errichtet, um die Arbeit der Christlichen Vereine Junger Menschen im Freistaat Sachsen, insbesondere die des CVJM-Landesverbandes zu unterstützen. Anliegen der Stiftung ist es, die evangelistisch-missionarische Jugendarbeit in allen Formen zu fördern.
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung unter Treuhandschaft des CVJM-Landesverbandes Sachsen e.V. und wurde von den Stiftern mit einem Anfangskapital von 5.000 EUR ausgestattet.
Zweck der CVJM-Stiftung Sachsen ist die Förderung christlicher Jugendarbeit, insbesondere im Rahmen des CVJM-Landesverbandes Sachsen. Dieser Zweck wird verwirklicht durch:
Die Bundesregierung hat mit Beginn des Jahres 2001 das Stiftungsrecht in entscheidenden Punkten geändert. Die Gründung von Stiftungen wurde erleichtert, um gemeinnützige Aufgaben, die durch Stiftungen befördert werden, zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde die Abgabenordnung, die u.a. die steuerliche Behandlung von Spenden regelt, in einigen Punkten neu gefaßt. Spenden können jährlich bis zu 20.450 EUR vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, statt wie bisher nur mit 5% bei Zuwendungen für gemeinnützige und weitere 5% für mildtätige Zwecke. Im Gründungsjahr einer Stiftung, welches für die CVJM-Stiftung am 9.9.2003 endet, können Zustiftungen bis 307.000 EUR auf die 10 folgenden Jahre steuerlich abgesetzt werden (wem es gegeben ist). Für Freunde und Förderer des CVJM in Sachsen eröffnen sich damit bessere Möglichkeiten, ihre Mittel umfassender für die Arbeit des CVJM einzusetzen, wenn die Spenden auf das Konto der CVJM-Stiftung in Sachsen eingezahlt werden. Die Gründung der CVJM-Stiftung Sachsen ist demnach als ein weiterer Beitrag zur finanziellen Konsolidierung unseres Vereins zu sehen.
Der CVJM-Landesverband Sachsen e.V. verwaltet die Mittel der Stiftung treuhänderisch, getrennt von den eigenen Finanzen. Zu diesem Zwecke wurde ein eigenes Konto eingerichtet:
CVJM-Stiftung Sachsen
Konto 1624 9900 10
bei Bank f. Kirche u. Diakonie - LKG Sachsen
BLZ 350 601 90
Am Anfang eines jeden Jahres werden wir dann eine Empfangsbestätigung von der CVJM-Stiftung Sachsen für das vorangegangene Jahr versenden.
Spenden, die in die Stiftung gegeben werden, kommen der CVJM-Arbeit in Sachsen direkt zugute. Wenn es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, werden diese Mittel für die laufende Arbeit des CVJM eingesetzt.
Der Spendenzweck kann aber auch ein anderer sein, soweit er von der Stiftungssatzung gedeckt ist. Z.B. können die Spenden auch an einen anderen Mitgliedsverein des Landesverbandes weitergegeben werden.
Zustifter, die auf einen dauernden Bestand ihrer finanziellen Unterstützung Wert legen, sind uns mit ihrer "Zustiftung" herzlich willkommen. Diese Zustiftungen erhöhen das Grundkapital der Stiftung, welches ungeschmälert zu erhalten ist. Mit dessen Erträgen wird die CVJM-Arbeit in Sachsen dauerhaft gefördert.
Testamentarische Vermächtnisse jeglicher Art als Zustiftung für die CVJM-Stiftung Sachsen sind erbschaftssteuerfrei. In gleicher Weise werden Erben, die ererbte oder geschenkte Werte (auch teilweise) an die Stiftung weitergeben, rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit.
Für alle der Stiftung als Spenden oder Zustiftung zugewendeten Mittel möchten wir uns von ganzem Herzen bedanken. Unser Herr segne alle Geber und Gaben.
Für Rückfragen stehen Dr. Hans-Reinhard Berger (Tel. 03723-45748)
oder Andreas Frey (Tel. 0351-3400667) gern zur Verfügung.